Immobilien

Küstengesetz & Immobilien

Hinweis an die Leser:

für alle bis zum heutigen Tag veröffentlichten Investment-Angebote gilt Folgendes:

Wir möchten unsere Immobilien-Anleger & Investment-Willige, sowie Gesundheits-Franchise-System-Betreiber darauf aufmerksam machen, dass alle nachfolgenden Anzeigen angebotener Projekte zurzeit aktuell noch vom Küstengesetz betroffen sind. Jedoch wird in Aussicht gestellt, dass es sich bei den entsprechenden Angebots-Anzeigen noch um durch das Küstengesetz enteignete Gewerbe-Wohnimmobilien handelt, die nach den Wahlen angeblich total annulliert werden. Jedoch sind nachfolgende geltende, juristische Informationen von rechtswidrig, vollzogenen Enteignungsmaßnahmen, die über das spanische Küstengesetz im Zeitraum von 1998 bis Okt/Nov. 2023 an die Eigentümer – der geschädigten Unternehmens-Familiengemeinschaft Casa Panama & der Geschäftsunternhemung: OxyFit SA-ec in Empuriabrava der vom spanischen Staat brutal vollzogen wurde, gemäß Artikel 132.1 C der Verfassung, das Eigentum des maritimen und terrestrischen öffentlichen Bereiches, das Küstengesetz wie folgt festgelegt, indem speziell des in Frage kommenden Wohn- und Gewerbeimmobilien-Objektes, die staatliche Auflage angeordnet wurde, indem das „enteignete Immobilienobjekt als: ‚unveräußerlich, unveränderlich und nicht verhandelbar‘ legal enteignet ist.

Mit dem Resultat und der Maßgabe, dass die vorhandenen, nachfolgenden, exklusiven und konkurrenzlosen „Investment Immobilien- & Franchise-Angebotsvarianten“, aus vorgenannten Gründen für Investoren noch nicht rechtssicher realisiert werden können.

Info: Tel. – (34) 633 44 54 88 h.w@bio-medicina.net

Informationen der vielen Anfragen, die über unsere Investment-Seite von:

Auswanderungswilligen Unternehmens- & Investitions-Verlagerungs-Anfragen, dementsprechend dazu in der Beliebtheitsskala als Unternehmens-Umzug nach: Empuriabrava/Spanien an 1. Stelle steht.

Wir erhalten deshalb seit den letzten 2 Jahren erwartend sehr viele telefonische Anfragen von überwiegend Deutschen, ferner einige Österreicher, sowie den 3 BENLUC-Ländern, die eine Verlagerung nach Spanien in Erwägung ziehen. Die Gründe der Anfragenden sind vielfältig. Was jedoch zu beachten ist, sind die Herausforderungen, die den Wunschstandort Empuriabrava betreffen. Diese müssen beim geplanten Wechsel nach Spanien berücksichtigt werden, um die Chancen und Risiken für mittelständische Unternehmen, insbesondere aus Deutschland, in Betracht zu ziehen, die nach Empuriabrava (Spanien) verlagern möchten. Wir informieren über die bestehenden Risiken der staatlichen Immobilien-Enteignungsmethoden, die unter anderem über das Küstengesetz zu beachten sind. Eine Verlagerung nach Empuriabrava – Spanien muss mit allen notwendigen Details überprüft und beachtet werden.