Leider konnte das umstrittene spanische Küstengesetz aus dem Jahr 1989 auch diesmal nicht reformiert oder gar abgeschafft werden. Die Volkspartei (PP) legte einen Gesetzentwurf vor, der die drastischen staatlichen Enteignungen an den Küsten Spaniens beenden sollte, um sowohl nationale als auch internationale EU-Bürger und Investoren zu schützen.
118 Ja-Stimmen, 21 Enthaltungen und 124 Nein-Stimmen
Die PP argumentiert, dass ihre Lösungsmöglichkeiten im öffentlichen Interesse stehen und darauf abzielen, die Spannungen, die durch die Politik der PSOE-Partei unter Ministerpräsident Pedro Sánchez entstanden sind, zu beruhigen. Die Enteignungspolitik des derzeitigen Gesetzes hat nicht nur zu Unmut unter den Betroffenen geführt, sondern auch zu einer Debatte über die Balance zwischen Umweltschutz und Eigentumsrechten.
Trotz der Unterstützung für diesen Vorschlag wurde der PP-Antrag in der Plenarsitzung des Senats in Madrid mit 118 Ja-Stimmen, 21 Enthaltungen und 124 Nein-Stimmen abgelehnt. Diese Entscheidung zeigt, wie polarisiert die Meinungen in Spanien zu diesem Thema sind und wie schwierig es ist, eine Reform durchzuführen, die sowohl die Interessen der Umweltverbände als auch die der Immobilienbesitzer berücksichtigt.
Die Diskussion um das spanische Küstengesetz bleibt ein heißes Eisen, das sowohl politische als auch rechtliche Reformen erfordert, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren. Die PP setzt sich weiterhin für eine Neuregelung ein, während die PSOE-Politik Spannungen im ganzen Land verursacht. Es bleibt abzuwarten, ob zukünftige Versuche zur Änderung des Gesetzes mehr Erfolg haben werden.
